Allgemeine Geschäfts-bedingungen
 - AGB´s

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

2. a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
b) Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht innerhalb 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
c) Nachträgliche Wünsche des Kunden auf Abänderung oder Ergänzung des Vertrages sind der uns schriftlich zu unterbreiten und werden Vertragsbestandteil, wenn sie von uns bestätigt werden. Daneben sind sämtliche Einlassungen und Informationen zum Vertrag von Kunden schriftlich einzureichen.

3.  a) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, es gilt die am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuer.
b) Die Preise für Montage gelten für den normalen Arbeitsaufwand. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten werden gesondert berechnet. Nebenarbeiten sind alle Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Aufsetzen unserer Produkte in Zusammenhang stehen, z.B. die Herstellung des Unterbaues, die Erstellung von Frischluftzufuhr, die Herrichtung der Stellwände, das Anlegen von Wanddurchbrüchen sowie bei Fertighäusern und Fachwerkhäusern das Erstellen der Brandschutzwände.

4. Für die Richtigkeit der vom Kunden erteilten Angaben, vorgelegten Baupläne, Grundrisse und Zeichnungen hat der Kunde einzustehen, mit der Folge, dass sich aus evtl. Unrichtigkeiten ergebende zusätzliche Kosten zu seinen Lasten gehen, es sei denn, dass wir die Unrichtigkeit von Angaben, Bauplänen, Grundrissen und Zeichnungen erkennen oder grob fahrlässig nicht erkennen.

5. a) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
b) Unsere Lieferungen sind nicht frachtfrei.

6. a) Ist der Gegenstand einer Lieferung oder Leistung mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern wir nach. Mehrfache Nachbesserung desselben Fehlers sind zulässig.
b) Ist uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist nicht möglich oder schlägt sie nach mehrfacher Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Leistung. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich, solange wir einen gerügten Mängel prüfen oder beseitigen. Ist ein Kaufvertrag geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, uns von offensichtlichen Mängeln oder offensichtlich fehlenden Liefergegenständen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung Mitteilung zu machen.
d) Sofern lediglich ein Kaufvertrag geschlossen ist, dürfen als mangelhaft gerügte Liefergegenstände nicht durch den Kunden montiert werden, sofern sie vor der Montage als fehlerhaft erkannt werden können. Sie sind zwecks Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung im unmontierten Zustand zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde während der Montage nach deren Einbau des Liefergegenstandes fest, dass er mangelhaft ist, ist der Kunde verpflichtet, die weitere Montage einzustellen. Noch nicht eingebaute mangelhafte Liefergegenstände sind uns in diesem Zustand zwecks Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
e) Die Firma Schornstein- und Kaminbau Walther, Inhaberin Denise Rieß, behält sich das Recht vor, die Modelle in zumutbarer Weise auf den neuesten Stand der Technik abzuändern.

7. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn
a) Schadensersatzansprüche aus der Zusicherung von Eigenschaften hergeleitet werden, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
b) wir gegen Vertragspflichten verstoßen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen(so genannte Kardinalpflichten).

8. Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensanspruch geltend zu machen 40% des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadensersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

9. a) Vorzugsware aus Naturprodukten wie Marmor, Kacheln, Holz und Stein etc. können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinbaren. Werden Naturprodukte wie z.B. Holzbalken oder Natursteine verarbeitet, sind aus der Eigenschaft dieser Materialien entstehende Einflüsse, wie Farbabweichungen sowie Schwundrisse usw. oder dadurch entstehende Schäden auch am Werk, allein vom Kunden zur vertreten, es sei denn, es ist ein Kauf nach Muster vereinbart. Gleiches gilt für Strukturputze bei denen eine Rissbildung nicht vermeidbar ist. Verdrehungen der Holzbalken ist kein Reklamationsgrund. Der Haftungsausschluss für Naturprodukte, wie Natursteine oder Holzbalken, gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruhen, wie beispielsweise auf vorsätzlich oder grob fahrlässig, fehlerhaft Auswahl der Produkte oder ihrer vorsätzlich bzw.  grob fahrlässig falschen Bearbeitung.
b) Bei Kachelöfen können bezüglich der Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten, auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung. Der Aufbau erfolgt nach überlassenen Zeichnungen, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen.

10. a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich und der Aufbau ohne Behinderung möglich ist. Hierzu gehören die Verständigung der Mieter, das Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, die Bereitstellung von Stellplätzen für LKW und Platz für die Lagerung von Materialien sowie kostenloser Strom- und Wasseranschluss.
Während der Frostperiode muss die Baustelle gut beheizt sein. Die Baustelle muss so hergerichtet sein, dass unser Produkt auf einem festen Untergrund, z.B. Verbundestrich oder Beton – in fertiger Höhe – montiert werden kann. Die erforderlichen statischen Berechnungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit von Decken sowie für Mauerdurchbrüche, sind vom Kunden vor Montagebeginn zu treffen.
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf seine Kosten zu beschaffen und uns vor Montagebeginn vorzulegen.
b) Vor Beginn der Montage muss an der Baustelle eine weisungsberechtigte Person zur Einweisung der Monteure anwesend sein. Nach Erstellung des Gewerkes muss eine abnahmepflichtige Person anwesend sein.

11. a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus diesem Vertrag und seinen eventuellen späteren Änderungen oder Ergänzungen zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Waren, an der uns Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
b) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wir der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf unsere Kosten zurück zu nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

12. a) Das Entgelt ist entsprechend der Vereinbarungen unserer Aufträge mit dem Kunden zu zahlen. Spätestens bei der Auslieferung unserer Ware oder bei Fertigstellung unserer Leistungen ist das vereinbarte Entgelt (Erg. nach Rechnungslegung) zu zahlen.
Unser Personal, das die Anlieferung vornimmt, ist zum Inkasso berechtigt. Verzögern sich unsere Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als drei Monate, bezogen auf den ursprünglich vereinbarten Liefertermin, sind vom Kunden mindestens ein 1/3 des vereinbarten Entgeltes zur Zahlung fällig. Die Regelung unter Abschnitt 8 diese Bedingungen bleibt in diesem Fall unberührt.

13. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf über bewegliche Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

14. Der Gerichtssstand für alle dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist – sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt – Suhl. In sonstigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

15. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Schornstein- & Kaminbau Suhl, A. Walther
Inhaberin Denise Rieß
Gothaer Straße 115
98527 Suhl

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